Allgemeine Geschäftsbedingungen der
TREFFPUNKT IDEE UG
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der TREFFPUNKT IDEE UG.,
nachfolgend in Kurzform „TREFFPUNKT IDEE“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden werden von TEFFPUNKT IDEE nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen TREFFPUNKT IDEE und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher
Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
1.4. TREFFPUNKT IDEE erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Idee, Konzeption, Kreation, Programmierung, Bereitstellung, Hosting, Analyse von Augmented Reality (AR) Inhalten, Programmen und Apps.
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen,
deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von TREFFPUNKT IDEE.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an TREFFPUNKT IDEE
auszuhändigende Briefing. Wird TREFFPUNKT IDEE das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt TREFFPUNKT IDEE über
den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung
übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5
Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten
hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen TREFFPUNKT IDEE, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen TREFFPUNKT IDEE resultiert daraus nicht. Dies gilt auch
dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten
Umfang die Nutzungsrechte an allen von TREFFPUNKT IDEE im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der
Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des
Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt
sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei TREFFPUNKT IDEE.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
3.3. TREFFPUNKT IDEE darf die von ihr entwickelten Inhalte und Anwendungen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung
publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen TREFFPUNKT IDEE
und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten von TREFFPUNKT IDEE dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert
werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht TREFFPUNKT IDEE vom Kunden ein
zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig
und bedürfen der Einwilligung von TREFFPUNKT IDEE.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht TREFFPUNKT IDEE ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht TREFFPUNKT IDEE ohne weitere Mahnung ein Anspruch
auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann TREFFPUNKT IDEE dem Kunden Abschlagszahlungen
über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren
Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von TREFFPUNKT IDEE verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die
Leistungserstellung ändern, werden die TREFFPUNKT IDEE dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und TREFFPUNKT IDEE von jeglichen Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann TREFFPUNKT IDEE unabhängig von der Möglichkeit, einen
tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten
und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht
6.1. TREFFPUNKT IDEE ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu
behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt TREFFPUNKT IDEE alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle
Arbeitsunterlagen werden von TREFFPUNKT IDEE sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages
genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach
Rücksprache und im Einvernehmen mit TREFFPUNKT IDEE erteilen.
8. Sorgfaltspflicht
8.1 TREFFPUNKT IDEE wird die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch
wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.
8.2 TREFFPUNKT IDEE verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen.
In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch TREFFPUNKT IDEE erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen.
Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und
spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. TREFFPUNKT IDEE ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit
bekannt werden. Der Kunde stellt TREFFPUNKT IDEE von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt
hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken
durch TREFFPUNKT IDEE beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet TREFFPUNKT IDEE für eine
durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich,
so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.
9.2. TREFFPUNKT IDEE haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des
Kunden. TREFFPUNKT IDEE haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.3. TREFFPUNKT IDEE haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Höhe
der Haftung von TREFFPUNKT IDEE ist auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von TREFFPUNKT IDEE
für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die
Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
10. Verwertungsgesellschaften
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen.
Werden diese Gebühren von TREFFPUNKT IDEE verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis TREFFPUNKT IDEE zu erstatten. Dies
kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
11. Leistungen Dritter
11.1. TREFFPUNKT IDEE ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
11.2. Von TREFFPUNKT IDEE eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet
sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von TREFFPUNKT IDEE eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages
folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von TREFFPUNKT IDEE weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
12.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von TREFFPUNKT IDEE angefertigt
werden, verbleiben bei TREFFPUNKT IDEE. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die
Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden
Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das
Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Streitigkeiten
14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung
eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung
oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Die Kosten hierfür werden vom Kunden und TREFFPUNKT IDEE geteilt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
15.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
15.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von TREFFPUNKT IDEE.
15.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt,
was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand: Januar 2013
[template id=“3082″]